Särge & Urnen
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Sarg zur Bestattung eines Leichnams zu verwenden. Auch bei der Verbrennung eines oder einer Toten ist ein Sarg verpflichtend. Nach der Einäscherung ist eine Urne zum Transport und zur Beisetzung der Asche nötig. Hinterbliebene können, falls der oder die Verstorbene nicht bereits eine Wahl getroffen hat, aus einem breiten Angebot an Särgen und Schmuckurnen wählen.
In unseren Bestattungshäusern finden sie eine Auswahl und erhalten fachkundige Beratung.