Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Bestattung?
Diese Frage können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, da die Höhe der Bestattungskosten von der Gestaltung der Feierlichkeiten und der Beisetzung abhängt und stark variieren kann.
Erhalte ich vorab ein Angebot von Ihnen?
Ja, auf jeden Fall. Sobald wir wissen, wie Sie sich Trauerfeier und Beisetzung vorstellen, erstellen wir Ihnen ein Angebot, das alle Kosten transparent darstellt.
Auch wenn Sie an Bestattungsvorsorge interessiert sind und zu Lebzeiten Ihre eigene Beisetzung planen und regeln möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Unsere Angebote sind für Sie völlig unverbindlich und verpflichten Sie zu nichts.
Darf eine verstorbene Person zu Hause aufgebahrt werden?
Ja, das ist möglich. Wenn sich der Leichnam im Krankenhaus oder Pflegeheim befindet, überführen wir ihn dafür in Ihre privaten Räume. 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der oder die Verstorbene jedoch in ein Kühlhaus gebracht werden.
Entstehen Mehrkosten, wenn ich das Bestattungshaus mit der Schaltung der Traueranzeigen beauftrage?
Nein, wir berechnen Ihnen für die Anzeigen genau den Listenpreis der Zeitung(en) weiter.
Haben Sie Tipps, welche Musik bei der Bewältigung der Trauer helfen könnte?
Ja, wir haben eine Spotify Playlist mit passenden Titeln zusammengestellt. Spotify ist ein Musikstreaming-Dienst. Um ihn zu nutzen, müssen Sie sich dort zunächst anmelden.
Was bedeutet „gesetzliche Mindestruhefrist“?
Der Gesetzgeber schreibt eine Frist vor, in der Särge und Urnen ruhen müssen. Nach Ablauf der Frist sollten keine sterblichen Überreste mehr vorhanden sein. Da beim Abbauprozess geologische Gegebenheiten eine Rolle spielen, weichen die Ruhefristen regional voneinander ab. In Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen gilt eine Frist von 20 Jahren.
Gibt es Sterbegeld?
Das früher von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehr. Die Angehörigen müssen für die anfallenden Kosten alleine aufkommen. Vorsorge ist daher ratsam.
Ich benötige nur sehr wenige Trauerkarten. Ist auch eine kleine Druckauflage möglich?
Ja, das ist kein Problem, denn wir drucken die gewünschte Stückzahl unkompliziert bei uns im Hause.
Welche Bestattungsarten gibt es in Deutschland?
Hierzulande sind Erdbestattung, Feuerbestattung und Seebestattung zulässig. Ergänzend zu einer Feuerbestattung sind eine Diamant- oder eine Weltraumbestattung denkbar. Außerdem bieten wir Baum- und Naturbestattungen an.
Befindet sich in der Urne tatsächlich die Asche des oder der Verstorbenen?
Ja, denn ein Krematoriumsofen kann immer nur einen Sarg aufnehmen. Außerdem erhält jeder Sarg einen feuerbeständigen Scharmottestein mit einer Einäscherungsnummer. Diese Nummer ist auch auf der bereitgestellten Urne eingeprägt und im Krematoriumsbuch vermerkt. Auf diese Weise lässt sich die Asche immer einer bestimmten Person zuordnen.
Können die Hinterbliebenen die Musik für die Trauerfeier selbst auswählen?
Ja, Sie können die musikalische Umrahmung während der Trauerfeier und am Grab ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten. Es ist sowohl denkbar, CDs abzuspielen als auch Live-Musik und -Gesang vorzusehen.
Können Angehörige die Friedhofskapelle für die Trauerfeier nutzen, auch wenn der oder die Verstorbene konfessionslos war?
Ja, das ist kein Problem. Die Friedhofskapellen stehen grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung.
Was bedeutet „Nutzungsrecht“ in Bezug auf eine Grabstelle?
Wer eine Grabstelle erwirbt, erhält ein sogenanntes Nutzungsrecht, das für die Dauer der Laufzeit (gesetzliche Mindestruhepflicht) gilt. Handelt es sich um ein sogenanntes Wahlgrab, kann der Nutzer bzw. die Nutzerin über weitere Beisetzungen in der Grabstelle entscheiden und auf Wunsch auch die Laufzeit verlängern. Das Nutzungsrecht und damit die Entscheidungsbefugnis über die Grabstelle kann bei Bedarf durch Umschreibung beim Friedhofsamt auf eine andere Person übertragen werden.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Gerne geben wir Ihnen persönlich Antwort. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.