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Formalitäten


Im Zusammenhang mit einem Todesfall sind viele Formalitäten zu erledigen, die von Trauernden oftmals als sehr belastend und zeitintensiv wahrgenommen werden. Das übernehmen wir gerne für Sie. Folgende Unterstützung können Sie von uns erwarten:

Standesamt


Wir zeigen den Sterbefall innerhalb der vorgegeben Frist von drei Tagen beim zuständigen Standesamt an und lassen die Sterbeurkunde erstellen.

Krankenkasse


Auch bei der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherungsgesellschaft melden wir Verstorbene in Auftrag der Angehörigen ab.

Hinweis: Das früher von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Sterbegeld existiert nicht mehr.

Rentenkasse


Bezog der oder die Verstorbene eine gesetzliche Rente, steht einem hinterbliebenen Ehepartner oder einer Ehepartnerin eine Witwer- bzw. Witwenrenten-Vorschusszahlung zu. Wenn Sie darauf Anspruch haben, beantragen wir diese Zahlung für Sie.

Über die Hinterbliebenenrente (für Witwen, Witwer, Waisen) informiert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Dort sind auch Antragformulare erhältlich.

Hinterlässt der oder die Verstorbene weder Ehegatten bzw. -gattin noch minderjährige Kinder, erlischt der Rentenanspruch mit Ablauf des Sterbemonats. Wir melden, wenn Sie dies wünschen, ggf. gesetzliche und betriebliche Renten bei den zuständigen Stellen ab.

Private Versicherungen


Wenn Sie dies wünschen, entlasten wir Sie auch darüber hinaus von zeitraubenden Formalitäten und übernehmen es, private Versicherungen des oder der Verstorbenen zu kündigen oder umzumelden.

Für alle Ab- und Ummeldungen benötigen wir die entsprechenden Versicherungsnummern von Ihnen. Sterbeurkunden lassen wir vom Standesamt zu diesem Zweck in ausreichender Anzahl erstellen.

Digitaler Nachlass


Zum Nachlass einer Person gehört heute in der Regel auch eine digitale Hinterlassenschaft: Konten bei Internet-Dienstleistern, in Foren oder Sozialen Medien, kostenpflichtige Online-Abonnements, Guthaben bei Bezahldiensten, im Online-Handel oder bei Spiele-Plattformen.

Für Erbinnen und Erben ist es oft schwierig, die Online-Aktivitäten des oder der Verstorbenen nachzuvollziehen. Und sie müssten Zugangsdaten ermitteln, um Online-Profile zu deaktivieren, Einträge zu löschen, Abonnements zu kündigen oder zu übertragen sowie eventuelle Guthaben zu sichern. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden mit unserem Online-Schutzpaket intelligente Unterstützung an. Eine spezielle Software, die ausschließlich Bestattungshäuser verwenden dürfen, ermöglicht es uns, den digitalen Nachlass einer verstorbenen Person rechtssicher und datenschutzkonform nach Ihren Vorgaben zu bearbeiten.