Allgemeine städtische Gebühren
Grundgebühr bei einer Bestattung
Zunächst wird eine Grundgebühr für die Bestattung vom zuständigen Friedhofamt erhoben. Diese Gebühr ist daher in den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich.
Grabstättengebühren bei einer Bestattung
Die Gebühren für die Grabstätte hängen von der Bestattungsart ab. Grundsätzlich kann bei einer Erd- und Feuerbestattung unterschieden werden zwischen:
- Reihengrab: Nur eine Erdbestattung bzw. Urnenbeisetzung möglich bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer
- Wahlgrab: Zwei oder mehrere Erdbestattungen bzw. Urnenbeisetzungen möglich (je nach Größe), die Nutzungsdauer kann verlängert werden.
Für die Feuerbestattung können Sie je nach Friedhof außerdem noch Urnenmauern oder anonyme Urnenfelder für die Beisetzung auswählen.
Bitte beachten Sie: Auch die Grabnutzungsgebühren sowie die Ruhezeiten unterscheiden sich in den einzelnen Städten und Gemeinden.
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