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Ersthilfe

1. Schritt: Tod durch einen Arzt/eine Ärztin feststellen lassen


Eine Ihnen nahestehende Person ist gerade gestorben. Sie befinden sich wahrscheinlich in einer emotionalen Ausnahmesituation: Vielleicht haben Sie das Gefühl, nicht mehr klar denken zu können aber gleichzeitig den Eindruck, jetzt sofort etwas tun zu müssen. Lassen Sie sich Zeit, um den ersten Schrecken zu bewältigen. Anschließend sollten Sie Folgendes veranlassen:

Ist der Tod zu Hause eingetreten?

Bitte benachrichtigen Sie den Hausarzt oder die Hausärztin. Er oder sie wird zu Ihnen kommen, den Tod offiziell feststellen und eine Todesbescheinigung ausfertigen. Haben Sie Schwierigkeiten die Praxis zu erreichen? Dann wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst unter:

116 117

Ist der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten?

Sehr viele Menschen befinden sich zum Todeszeitpunkt in einem Hospiz, einem Hospital, einem Alten- oder Pflegeheim. In diesem Fall benachrichtigt das Pflegepersonal den Arzt oder die Ärztin. Er oder sie wird den Tod offiziell feststellen und eine Todesbescheinigung ausfertigen.

2. Schritt: Anruf bei Widmann Bestattungen


Wir kümmern uns direkt um den oder die Verstorbene und übernehmen in Absprache mit Ihnen alle weiteren Schritte bis zur Bestattung und darüber hinaus. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter:

0711 89 69 000

3. Schritt: Vorbereitung für das Trauergespräch


Es wäre gut, wenn Sie anschließend für Ihre persönliche Besprechung mit uns folgende Unterlagen heraussuchen würden:

  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder der verstorbenen Ehepartnerin
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • bei Heirat im Ausland: zusätzlich die Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

Fehlen Ihnen benötigte Dokumente? Gerne helfen wir Ihnen dabei, sie zu beschaffen. Gibt es fremdsprachige Urkunden? In diesem Falle sind Übersetzungen durch eine zugelassene Übersetzungskraft erforderlich. Gerne kümmern wir uns darum, sie erstellen zu lassen.