Durch die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ergeben sich auch für Menschen, die einen Trauerfall haben, einige Einschränkungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen wichtige Informationen über die Auswirkungen auf Bestattungen, Aufbahrungen, Trauerfeiern und Beratungsgespräche an die Hand geben.
Angesichts der Coronavirus-Infektion, bieten wir Ihnen gerne an, im Falle eines Trauerfalls alles Notwendige mit uns am Telefon zu klären. Hierbei sind auch Telefonkonferenzen mit mehreren Teilnehmern möglich.
Natürlich können wir auch weiterhin ein persönliches Gespräch in einer unserer Filialen führen. Wir haben unsere Beratungsräume mit Spuckschutzscheiben und Desinfektionsmittel ausgestattet. Es empfiehlt sich bei Beratungsgesprächen die Personenanzahl so gering wie möglich zu halten um die mögliche Risikogruppe (Senioren und gesundheitlich angeschlagene Menschen) zu entlasten.
Zum Schutz aller Anwesenden müssen auch die Verhaltensweisen während der Trauerfeier angepasst werden.
Für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen ist es jedoch wichtig, Mitgefühl und Unterstützung zu erhalten, insbesondere von den Menschen, die ihnen nahestehen. Das Formulieren einer persönlichen Beileidsbekundung wirft jedoch oft viele Fragen auf: Wie finde ich die richtigen Worte? Was kann ich tun?
Mit unserem Ratgeber möchten wir Ihnen einige Tipps und Handreichungen vermitteln, wie Sie den Angehörigen in dieser besonders schwierigen Zeit begegnen können.
Es kann aktuell sowohl am geschlossenen als auch am offenen Sarg Abschied genommen werden. Am geöffneten Sarg ist eine Abschiednahme nur möglich, wenn von dem / der Verstorbenen keine Infektionsgefahr ausgeht.
Bitte achten Sie weiterhin auf die Hygieneregeln (Mund- und Nasenschutz, Handdesinfektion).
Die aktuellen Vorgaben örtlicher Behörden, Friedhöfe und Institutionen sind zu beachten. Die Regelungen können sich täglich ändern. Momentan lässt sich Folgendes zusammenfassen:
Für die Teilnahme an Trauerfeiern besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.
Bestattungen im Innenbereich und Außenbereich:
In den Trauerfeierhallen/Unterstehhallen der Stadt Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen ist die Personenzahl nicht mehr begrenzt. In den Kirchen jedoch ist die Teilnehmerzahl auf die räumlichen Kapazitäten begrenzt.
Es ist somit möglich, dass je nach Größe der Kirche nicht alle Personen einen Platz erhalten können. Weitere Gäste können auf einigen Friedhöfen über Außenlautsprecher an der Trauerfeier teilnehmen. Sprechen Sie uns hierzu auch gerne an! Wir helfen Ihnen weiter und finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen.
Zudem wird der Trauergemeinde in der Kirche das Tragen einer Maske vorgeschrieben. In den Feierhallen herrscht jedoch keine Maskenpflicht mehr.
Auf Grund der aktuellen Situation haben wir im Folgenden alternative Wege der Abschiednahme für Sie zusammengefasst.
Auch in solch einer Ausnahmesituation ist es möglich, eine würdevolle Bestattung zu planen und durchzuführen und dabei die Verbreitung des Virus einzudämmen.
All die Familienmitglieder und Freunde, denen es nicht möglich ist bei der Bestattung anwesend zu sein, können parallel zur Beisetzungszeit einen eigenen Ort aufsuchen – einen Ort, der Ruhe, Verbundenheit und innere Einkehr mit sich bringt. Eine andere Option wäre parallel zur Beerdigung zuhause eine Kerze anzuzünden. Zudem können Sie auch dasselbe Lied spielen, das bei der Abschiednahme am Grab gespielt wird oder auch Lieblingslieder des Verstorbenen – denn Musik verbindet.
Auch Worte der Anteilnahme in Form von Telefonaten oder Kondolenzkarten bleiben wichtig, denn Personen aus dem sozialen Umfeld sind die wohl wichtigste Kraftquelle für trauernde Menschen. Trauernde erwarten keine Wunder von ihrem Umfeld. Sie freuen sich aber, wenn sie erleben, dass andere ihren Schmerz wahrnehmen und teilen, an sie denken. Betroffene erleben es oft auch als schön und tröstlich, wenn sie hören, was andere an der oder dem Verstorbenen schätzten. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und sagen oder schreiben Sie die Dinge, die von Herzen kommen. In unserem zum Download bereitstehenden Ratgeber, finden Sie zudem Formulierungsvorschläge und Zitate, die sich gut für klassische Kondolenzschreiben eignen.
Den meisten Menschen ist es ein Bedürfnis, jemandem der ihnen nahestand, das letzte Geleit zu geben. Doch in Zeiten von Corona müssen viele zuhause bleiben – ob sie wollen oder nicht. Wir bieten Hinterbliebenen innovative Lösungen. Enge Angehörige gestalten eine Trauerfeier zumeist mit viel Liebe und setzen so ein wichtiges Zeichen ihrer Verbundenheit mit der verstorbenen Person. Der gemeinsame Abschied hilft ihnen sowie weiteren Verwandten, Freundinnen, Freunden und Bekannten, ihre Trauer zu bewältigen. Doch selten können alle Personen, die dies gerne tun würden, zur Feier kommen. Manche wohnen zu weit entfernt, andere sind gesundheitlich dazu nicht in der Lage. Durch die Corona-Auflagen verschärft sich die Problematik deutlich: Denn Trauerfeiern sind generell nur in kleinem Kreis zulässig. Wir haben eine Lösung entwickelt: Hinterbliebene können die Trauerfeier und gegebenenfalls die Beisetzung per Livestream übertragen lassen. Alle, die aus der Ferne dabei sein wollen, erhalten dann einfach einen entsprechenden Video-Link. Der Film fängt Reden, Musik und Blumenschmuck ein. Ganz wichtig: Die Trauergemeinde filmen wir allenfalls von hinten. Video als Andenken; Der Film der Trauerfeier hilft nicht nur als Live-Mitschnitt: Die Angehörigen erhalten später das Video und können sich den Abschied im Nachhinein noch einmal ansehen. Denn für viele Menschen sind Gefühle und Eindrücke während der Feier so überwältigend, dass sie in diesem Augenblick nur Ausschnitte wahrnehmen können. Dann ist es schön, das Ritual oder Teile davon später noch einmal ansehen zu können.
Wir zeichnen für Sie mit professionellen Filmkameras die gesamte Trauerfeier im Feiersaal, der Kirche oder auch außen auf. Damit ermöglichen wir Angehörigen eine nachträgliche Teilnahme an der Trauerfeier.
Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten und sind – wie gewohnt – täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf einer Sonderseite.
Aktuelle Informationen stellt auch das Robert-Koch-Institut bereit.
Stand: 6.5.2022 (alle Angaben ohne Gewähr)