Erforderliche Abmeldungen
Die Krankenkasse
Die Abmeldung der Krankenkasse können wir für Sie übernehmen.
Gesetzliche Änderungen:
Sterbegeld einer gesetzlichen Krankenkasse steht einem Verstorbenen sowie dem mitversicherten Ehepartner seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr zu.
Die Versicherungen
Private Versicherungen können von uns auf Wunsch abgemeldet werden.
Die anfallenden Versicherungssummen können für Sie beantragt oder direkt mit den Bestattungskosten verrechnet werden.
Das Notariat
Nach der Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt (wird von uns schriftlich durchgeführt), erfolgt automatisch eine amtliche Mitteilung an das zuständige Notariat.
Die Renten
Hat der Verstorbene eine gesetzliche Rente erhalten, so beantragen wir für den hinterbliebenen Ehepartner die Witwen/Witwerrentenvorschußzahlung. Die Höhe der Vorschußzahlung beträgt drei Monatsrenten des Verstorbenen.
Die Witwen-/Witwerrente muss bei der zuständigen Rentenstelle beantragt werden. Für die Beantragung werden das vollständige Familienstammbuch, die letzten Rentenbescheide von beiden Ehepartnern sowie der Personalausweis benötigt. Entsprechende Merkblätter mit Informationen zur Beantragung der Rente erhalten Sie bei uns.
Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner und keine minderjährigen Kinder, so erlischt der Rentenanspruch nach dem Sterbemonat. Sämtliche Renten (auch Betriebsrenten) können von uns abgemeldet werden.



