Nutzungsberechtigter
umgangssprachlich: Grabnutzer
Nur eine Person kann das Nutzungsrecht an einem Grab haben. Diese Person ist der Nutzungsberechtigte. Nur der Nutzungsberechtigte eines Grabes hat das Recht Familienangehörige in einem Wahlgrab bestatten zu lassen. Er entscheidet, wer dort beigesetzt werden kann.
Gleichzeitig ist der Nutzungsberechtigte zur Grabpflege verpflichtet und er hat dafür zu sorgen, dass der Grabstein standsicher befestigt ist.
Das Nutzungsrecht wird nur an lebende Personen durch eine Graburkunde verliehen. Stirbt der Nutzungsberechtigte, kann ein anderer Angehöriger das Nutzungsrecht beantragen. Auch zu Lebzeiten kann das Nutzungsrecht an einen Nachfolger übertragen werden.
Auf diese Weise legt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart diesen Begriff aus. Andere Städte und Gemeinden regeln das Grabnutzungsrecht ähnlich.
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