Friedhofszwang
Friedhofszwang: Unter Friedhofszwang versteht man das Verbot, physische Reste eines toten Menschen, also den Sarg mit dem Verstorbenen, oder die Asche eines Verstorbenen, an einem anderen Ort als auf einem Friedhof aufzubewahren. Mit Friedhof ist sowohl ein herkömmlicher Friedhof als auch ein Naturfriedhof gemeint. Auch eine Seebestattung ist erlaubt.
Deutschland
Der Friedhofszwang besteht in Deutschland, Österreich und Italien. In Deutschland fand der Friedhofszwang seinen Ursprung im Feuerbestattungsgesetz von 1934.
Andere Länder
In anderen Ländern, z. B. in der Schweiz, den Niederlanden oder den USA gibt es keinen Friedhofszwang. Dort kann zumindest die Asche von Verstorbenen beliebig beigesetzt oder verstreut werden.
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